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Auffangwanne Vorschriften, Gesetze, Pflichten

Im Zuge korrekter und gesetzeskonformer Gefahrstofflagerung kommt man um die Anschaffung einer Auffangwanne nicht herum. In allen Betrieben, in denen mit brandfördernden, entzündlichen, wassergefährdenden, toxischen oder explosiven Stoffen gearbeitet wird, sind sie unabdingbar.

Aber welche Vorschriften, Gesetze und Regelwerke existieren rund um Auffangwannen? Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie zu allen Vorschriften für Auffangwannen in Betrieben, Anlagen und Laboren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Auffangwannen-Vorschriften gibt es?
  2. Auffangwanne: Vorschriften lt. AwSV, TRGS 510 & StawaR
  3. Extra: Keine Vorschrift, aber sinnvoll
  4. Auffangwannen-Vorschriften erfüllen mit PROTECTO
  5. FAQ: Häufig gestellte Fragen

Welche Auffangwannen-Vorschriften gibt es?

Geht es um den Umgang mit gefährlichen Stoffen, dann stellt sich schnell die Frage nach den Vorschriften des Gesetzgebers bzgl. wann und warum eine Auffangwanne Pflicht ist. Der Gesetzgeber regelt die Gefahrstofflagerung in vier verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen, Regelungen und Richtlinien, die aufeinander aufbauen bzw. einander näher definieren und verfeinern:

  1. Im WHG, dem Wasserhaushaltsgesetz
  2. In der AwSV, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  3. In der TRGS 510, den Technischen Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen
  4. In der StawaR, der Stahlwannenrichtlinie

Diese Regelwerke beziehen sich auf den allgemeinen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. auf die expliziten Auffangwannen-Vorschriften für Wannen aus Stahl und Kunststoff.

Auffangwannen-Vorschriften missachtet: Gefahrstoff aus Metallfass ausgelaufen

Wer die Auffangwannen-Vorschriften beachtet, verhindert, dass Gefahrstoffe den Boden vergiften.

Auffangwanne: Vorschriften lt. AwSV, TRGS 510 & StawaR

Zuzüglich zu den Vorschriften für Auffangwannen im WHG, die sich auf den Schutz der Natur, des Grundwassers sowie oberirdischer Gewässer beziehen, gibt es also weitere Regelwerke. Im Folgenden gehen wir näher auf die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) sowie die Stahlwannenrichtlinie (StawaR) ein.

Die AwSV

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist ein Erlass im Zuge des Wasserhaushaltsgesetzes. Sie schreibt die Verwendung von Auffangwannen als Pflicht vor. Darüber hinaus behandelt sie wassergefährdende Stoffe innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten.

Auffangwanne: Vorschriften zum Auffangvolumen

Die AwSV definiert auch das nötige Auffangvolumen und die jeweiligen Mengengrenzen in Abhängigkeit der Wassergefährdungsklassen. Im Wasserhaushaltsgesetz bzw. in der AwSV stehen folgende Vorschriften:

  • Die Auffangwanne muss außerhalb von Wasserschutzgebieten mindestens 10 % der eingelagerten Menge oder mindestens das größte Einzelgebinde auffangen können.
  • Innerhalb von Wasserschutzgebieten muss eine Auffangwanne 100 % der Lagermenge auffangen können.

Die TRGS 510

Die TRGS 510 verfeinert die Angaben der AwSV dahingehend, dass sie die korrekte Lagerung von Gefahrstoffen in beweglichen Behältern rechtlich näher definiert. Im Zuge der aktuellsten Version der TRGS 510 wird auch auf die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen Bezug genommen.

“Die TRGS 510 ist das wichtigste Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis bei der Lagerung von Gefahrstoffen.”
Paul Fricke, Geschäftsführer PROTECTO

Die StawaR

Die Stahlwannenrichtlinie (StawR) ist in der Bauregelliste beim DIBt in Berlin hinterlegt. In der StawR steht festgeschrieben, wie eine Stahlwanne konstruiert sein muss, sodass sie alle Auflagen erfüllt und dementsprechend auch ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vom Hersteller erhält.

Wichtig: Die Stahlwannenrichtlinie bezieht sich auf Auffangwannen aus Stahl bis 1.000 Liter. Für Auffangwannen aus Kunststoff gibt es keine vergleichbare Richtlinie, daher müssen sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beim DIBt erwirken und so einen Verwendbarkeitsnachweis erhalten.

All diese Gesetze, Verordnungen und Regelungen bilden zusammen die Vorschriften im Bereich Auffangwannen und legen genau fest, welche Anforderungen die Produkte für Gefahrstofflagerung uneingeschränkt erfüllen müssen.

In unserem Video fassen wir noch einmal zusammen, wann und warum eine Auffangwanne gebraucht wird:

Auffangwanne: Vorschriften und Materialien

Um allen Anforderungen an die Sicherheit nachzukommen, werden bei der Herstellung von Auffangwannen unterschiedliche Materialien eingesetzt. Je nach gelagertem Gefahrstoff eignet sich ein bestimmter Werkstoff besonders. Auffangwannen bestehen aus den folgenden Werkstoffen:

  • Kunststoff
    • PE (Polyethylen)
    • PE-HD (Polyethylen High-Density)
    • GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff)
  • Metall
    • Stahl (verzinkt oder lackiert)
    • Edelstahl

Wichtig: Brennbare Stoffe müssen auf Auffangwannen aus Stahl oder Edelstahl gelagert werden, da die Metalle Feuer besser standhalten, länger formstabil bleiben und keine zusätzliche Brandlast darstellen.

Edelstahl hat eine hohe chemische Beständigkeit und ist demnach resistent gegen Säuren und Laugen. Das gilt auch für Kunststoff. Verzinkter bzw. lackierter Stahl ist für das Lagern von Säuren und Laugen nicht geeignet.

Die Tabelle im Anschluss gibt Ihnen einen Überblick über die Materialien zur Fertigung von Auffangwannen sowie deren Einsatzgebiete.

MaterialEinsatzbereiche
Polyethylen (PE)  aggressive, wassergefährdende Stoffe mit einem Flammpunkt > 100 °C
Polyethylen High-Density (PE-HD) wassergefährdende, hochkonzentrierte, aggressive Stoffe mit einem Flammpunkt > 100 °C
Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) wassergefährdende und aggressive Stoffe mit einem Flammpunkt > 55 °C
Feuerverzinkter Stahl & lackierter Stahl entzündliche Flüssigkeiten sowie wassergefährdende Stoffe; uneingeschränkter Flammpunkt
Edelstahl V2A wassergefährdende, entzündbare und aggressive Medien; uneingeschränkter Flammpunkt und eine hohe chemische Beständigkeit

Auffangwanne: Vorschriften zur Prüfung

Eine weitere relevante Vorschrift im Bereich Auffangwannen ist jene zur regelmäßigen Prüfung. Eine Auffangwanne wird alle zwei Jahre genau geprüft. Dies übernimmt in der Regel ein unabhängiger Fachdienstleister. Abgesehen davon wird die Auffangwanne im Betrieb selbst von geschulten Mitarbeitern regelmäßig geprüft, gewartet und gereinigt.

Extra: Keine Vorschrift, aber sinnvoll

Wie eingangs erwähnt, die Auffangwannen-Vorschriften bestimmen, dass eine entsprechende Wanne bzw. ein eigenes Gefahrstoff-Lagerungskonzept vorhanden sein muss, wenn in einem Betrieb wassergefährdende, ätzende und entzündliche Stoffe gelagert werden. Gesetzeskonforme und durchdachte Gefahrstofflagerung ergibt aber nicht nur im Unternehmen bzw. in der Industrie Sinn, denn auch im heimischen Umfeld kommen wassergefährdende Stoffe zum Einsatz, beispielsweise Öle und Reinigungsmittel.

Auffangwanne Öl: Vorschrift

Nur sehr wenig Öl – ein Tropfen etwa – verschmutzt eine vielfache Menge an Wasser. Die Lagerung von Ölkanistern auf geeigneten Auffangwannen ist also unabdingbar. Dies gilt nicht nur im Betrieb, sondern auch in der heimischen Werkstatt. 

Eine Auffangwanne für so häufig eingesetzte Flüssigkeiten wie Öle und Lacke muss aus verzinktem oder lackiertem Stahl gefertigt sein, denn viele Öle gehören zu den entzündbaren Flüssigkeiten. Nur Auffangwannen aus Stahl bzw. Edelstahl werden nicht zur zusätzlichen Brandlast.

Auffangwanne Reinigungsmittel: Vorschrift

Für die Lagerung von Reinigungsmitteln auf Auffangwannen gilt, dass diese absolut dicht sowie resistent gegenüber den verschiedenen Mitteln sein muss. Eine universell einsetzbare Auffangwanne aus PE, beispielsweise eine Kleingebindewanne mit 25 bis 120 Litern Fassungsvermögen, ist für die Werkstatt in den eigenen vier Wänden eine gute Investition.

Auffangwannen-Vorschriften erfüllen mit PROTECTO

Der Schutz der Umwelt sowie der Belegschaft steht in Betrieben an allererster Stelle. Für die Lagerung von Gefahrstoffen gibt es einige Vorschriften, die jederzeit einzuhalten sind. Mit vielseitig einsetzbaren Auffangwannen aus Metall oder Kunststoff in der entsprechenden Größe kommen Sie Ihren Pflichten in Sachen Gefahrstofflagerung im Betrieb oder Labor gewissenhaft nach.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden antworten wir auf häufig gestellte Fragen von Kunden.

Wann muss eine Auffangwanne für Gefahrstoffe sein?

Wird in Betrieben mit wassergefährdenden, toxischen oder explosiven Stoffen gearbeitet bzw. werden solche Stoffe gelagert, sind Auffangwannen unverzichtbar. Sie müssen – je nach gelagertem Gefahrstoff – aus geeigneten Materialien bestehen: in der Regel verzinkter bzw. lackierter Stahl, Edelstahl oder Kunststoffe wie Polyethylen und glasfaserverstärkter Kunststoff.

Welche Auffangwannen müssen geprüft werden?

Alle zwei Jahre müssen sowohl die Auffangwannen aus Stahl bzw. Edelstahl sowie die Auffangwannen aus Kunststoff geprüft werden, und zwar von einem unabhängigen Fachbetrieb. Im Betrieb ist die Belegschaft dafür zuständig, die Wannen regelmäßig in Augenschein zu nehmen, zu warten und zu reinigen.

Wer darf Auffangwannen prüfen?

Nur unabhängige Fachbetriebe, die dafür qualifiziert sind, dürfen Auffangwannen prüfen und Zertifikate ausstellen. Im Betrieb dürfen Mitarbeiter die Wannen regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, sie warten und reinigen. Das ersetzt allerdings nicht die Prüfung durch einen spezialisierten Fachbetrieb.


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