Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen
Ob Giftstoffe, Sprengstoffe, wassergefährdende Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten - sobald mit Gefahrstoffen hantiert wird und eine potentielle Gefährdung besteht, müssen stets entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Diese haben das Ziel, Mitarbeiter und Umwelt weitestgehend vor möglichen Schäden zu bewahren, in etwa Vergiftungen, Verbrennungen oder Verätzungen. Als Betriebsinhaber geht damit eine enorme Verantwortung einher. Nicht zu verachten sind ebenso die entstehenden Kosten bei einem Unfall mit Gefahrstoffen. Umso wichtiger ist es, sich im Voraus umfangreich über mögliche Risiken zu informieren und entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
Gefahren erkennen - vorsorglich handeln
Die Vielzahl von Gefahrstoffen und deren individuelle Einstufung macht es schlicht unmöglich, jedem Betrieb die gleichen Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Mögliche Gefährdungen und deren potentielles Ausmaß können stark variieren und werden mithilfe der Einstufung in einzelne Gefährdungsklassen und einer Risikobewertung ersichtlich. Erst sobald die Gefahr erkannt ist, können vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Dafür ist es von enormer Wichtigkeit, sich zuvor angemessen zu informieren und den Betrieb anschließend so auszustatten, dass Schäden zuverlässig vermieden werden können. Bevor überhaupt mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, empfiehlt es sich immer, im Verfahren der Substitution im Voraus abzuwägen, ob dies überhaupt nötig ist oder ob nicht auf schonendere Stoffe zurückgegriffen werden kann. Ist dies nicht der Fall, gilt es sofort zu handeln.
Technische Schutzmaßnahmen durch betriebliche Sicherheitsausstattung
Schutzmaßnahmen können in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden, welche nacheinander geprüft und umgesetzt werden sollten. Dazu zählen an erster Stelle die technischen Schutzmaßnahmen. Dabei handelt es sich im Einzelnen beispielsweise um den Einsatz von fest geschlossenen Anlagen, um die räumliche Trennung von Mitarbeitern und Arbeitsvorgang, das Absaugen und ordnungsgemäße Entsorgen entstehender Schadstoffe und um den Einbau von Raumlüftungen sowie Hilfseinrichtungen.
Zur Lagerung von Gefahrstoffen können Auffangwannen, Regalcontainer, Brandschutzlager, Gefahrstoffregale oder Sicherheitsschränke eingesetzt werden. Diese Maßnahmen kommen nicht nur allen Mitarbeitern zugute, sondern nicht zuletzt auch der Umwelt.
Organisatorische und persönliche Maßnahmen
An zweiter und dritter Stelle sollten die organisatorischen und die persönlichen Maßnahmen überprüft und umgesetzt werden. Durch angemessene organisatorische Maßnahmen wird der Arbeitsalltag so gestaltet, dass die Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Dazu zählen beispielsweise der Austausch hoch gefährlicher Stoffe mit milderen Substanzen, die Einführung eines weitestgehend ungefährlicheren Arbeitsverfahrens sowie die Erstellung gut durchdachter Schutzpläne.
Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten auch persönliche Sicherheitsvorkehrungen nicht zu kurz kommen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um das strikte Trennen von Arbeits- und Essensplatz sowie das Bereitstellen von sicherer Schutzbekleidung und Notfallausstattungen wie z.B. Augenspülflaschen, Notduschen und spezielle 1.Hilfe Koffer. Außerdem kann ein Umkleideraum mit dem Einbau von Duschen und externen Schränken, welche speziell für die Arbeitskleidung genutzt werden können, ausgestattet werden.
Umfassender Schutz durch Schulungen
Wurden entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen, ist es weiterhin wichtig, die Mitarbeiter gezielt zu schulen und zu unterweisen. Sicherheitsvorkehrungen müssen oberste Priorität haben und dauerhaft aktiv umgesetzt werden. Die Bediener und Nutzer von einem Gefahrstofflager müssen eingehend in die vorschriftsmäßige Bedienung der Anlage eingewiesen werden. Nur so können beim Umgang mit gefährlichen Stoffen Gefahren für Mensch und Umwelt gezielt vermieden werden.